pixelmagic.eu

Google Analytics und der Datenschutz

| 0 comments

Fast zwei Jahre lang haben deutsche Datenschutzbehörden mit Google verhandelt, um den Konzern zu Änderungen an seinem Analysewerkzeug Google Analytics zu bewegen.
Seit Mitte September kann Google Analytics wieder ohne Einwände eingesetzt werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

Für Webseitenbetreiber gibt es einiges zu beachten, wer sich noch nicht darum gekümmert hat sollte dies schleunigst nachholen. Eine einfache Anleitung findet sich z.B. auf der Website von spreerecht.de. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat alle Handlungsempfehlungen in einem PDF zusammengefasst.
Wie sich das auf die Praxis auswirkt, hat sich noch nicht gezeigt – widersprüchlich ist z.B. dass alle Websitebetreiber einen schriftlichen Standardvertrag (!!) mit Google schließen sollen, wo das Tool jetzt doch angepasst werden kann?? Einen guten Beitrag zu der Problematik gibt es bei internet-law.de.

Für NutzerInnen heißt das: auf einer Website, die Google Analytics verwendet, muss ein entsprechender Hinweis vorhanden sein muss, in der Regel in den Datenschutzerklärungen auf der Impressum-Seite, sowie die Möglichkeit für das sogenannte Opt-Out. Dabei handelt es sich um ein Browser Add-On , das einfach zu installieren ist und die Erfassung von Daten durch Google Analytics verhindert.
Mit den letzten Änderungen wird das wohl kaum notwendig ist sein.
Zu diesen gehört, dass die von Google Analytics erfassten IP-Adressen verkürzt werden bevor sie gespeichert werden. Damit ist es nicht mehr möglich, den jeweiligen Nutzer zu identifizieren. Bereits gespeicherte Daten müssen gelöscht werden.

Leave a Reply

Required fields are marked *.

*